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FAQ

Wer kann behandelt werden?

Ich verfüge über keinen kassenärztlichen Versorgungsauftrag und kann daher nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Meine Leistungen richten sich somit an Privatversicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler (kognitive Verhaltenstherapie oder psychologische Beratung), die das 17. Lebensjahr vollendet haben. 

Wie läuft der Beginn einer Therapie ab?

Zunächst steht die Phase des Kennenlernen, der Anamnese, Auftragsklärung und Diagnostik an. Zumeist werden hierzu 5 probatorsiche Sitzungen von den Privaten Krankenkasse übernommen. Im Folgenden wird dann ein Antrag auf Therapie gestellt. In der Regel umfasst der private Krankenversicherungsschutz etwa 50 Sitzungen Psychotherapie im Jahr. Da die einzelnen Versicherungen dies unterschiedlich handhaben, ist die Kontaktaufnahme zu Ihrer Krankenkasse um die einzelnen Modalitäten zu erfragen von Relevanz vor dem Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie gestaltet sich die Häufigkeit?

Eine therapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Je nach Krankheitsbild und individuellem Bedarf werden in der Regel zu Beginn die Sitzungen engmaschiger, d.h. wöchentlich, gestaltet. Mit erfolgter Stabilisierung werden die Sitzungen mit größerem zeitlichem Abstand vereinbart. 

 

Die finale Therapiedauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Wichtig ist, dass eine Therapie so lange wie notwendig durchgeführt wird, und bei Erreichen der Ziele und Stabilität (Rezidivprophylaxe) beendet wird. Ziel einer Psychotherapie ist es, Betroffenen aus schweren Episoden heraus zu helfen, sie zu stabilisieren und hilfreiche Methoden zu vermitteln, sodass das Leben mit neuem Wissen selbstbestimmt bewältigen werden kann.

Woher weiß ich, ob ich Bedarf für kognitive Verhaltenstherapie oder psychologische Beratung habe?

Kognitive Verhaltenstherapie richtet sich an Individuen, die die Kriterien für eine psychische Störung erfüllen und dadurch in ihrer Lebensführung eingeschränkt sind. Somit stell sie eine Krankheitsbehandlung dar. Ob Ihre Symptome die Kriterien für eine psychische Störung erfüllen, ermitteln wir gemeinsam im Rahmen der Diagnostik in der Probatorik. Von einer psychischen Störung wird gesprochen, wenn die Symptome in ihrer Art und Dauer einer Diagnose des internationalen Klassifizierungssystems der ICD-10 bzw. der ICD-11 entsprechen.

 

Das Angebot der psychologischen Beratung wenden sich hingegen an Menschen, die diese Kriterien nicht erfüllen und bei der Bewältigung einer Lebenskrise, zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit oder besseren Lebensführung Unterstützung wünschen. Gerne biete ich dieses Angebot auch im Online-Format an.

Beispiele für typische Themen einer psychologischen Beratung​​

- Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen

- Vermittlung von Stressbewältigungsskills sowie Aufbau und Stärkung von Resilienz 

- verbesserter Umgang mit beruflichem Stress 

- Verständnis über und Regulation von Emotionen 

- Förderung der Selbstfürsorge 

- Erkennen und Kommunikation eigener Bedürfnisse

- Abgrenzung gegenüber anderen

- Umgang mit Konflikten und Erarbeitung von Konfliktbewältigungsskills

- Verstehen und Stärkung von zwischenmenschlichen Beziehungen

- Förderung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils 

- Förderung von Kommunikationsskills

 

Sollten Sie unsicher sein, inwiefern ihr Anliegen einzuordnen ist, so wird sich dies in unseren ersten, gemeinsamen Sitzungen klären. 

Was bedeutet kognitive Verhaltenstherapie?

Derzeit (Stand: Januar 2022) gelten vier Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt für die Therapie von Erwachsenen:

- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 

- Kognitive Verhaltenstherapie
- Analytische Psychotherapie 
- Systemische Therapie

Kognitive Verhaltenstherapie setzt sich aus der Verhaltenstherapie, die am direkt beobachtbaren Verhalten ansetzt, und der kognitiven Therapie, die interne Prozesse wie Gedanken und Gefühle mit einbezieht, zusammen. In der kognitiven Verhaltenstherapie geht es vorwiegend darum, Lösungen für konkrete aktuelle Probleme (z. B. starke Angst beim Verlassen des Hauses) zu finden. 

 

Somit sind die allgemeine Behandlungsziele der kognitiven Verhaltenstherapie die Reduktion der Sympto-
matik, verbesserte Selbstregulation der Patientin, Psychoedukation des Patienten und Hilfe zur
Selbsthilfe. 

 

Dabei sind Kennzeichen der Verhaltenstherapie:
- Problemorientierung (aktuelles Problem)
- Bedingungsorientierung (Interventionen entsprechend den auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des problematischen Verhaltens)
- Handlungsorientierung (notwendige Eigenaktivität der Patientin)
- Zielorientierung (explizite Definition von überprüfbaren Zielen)


Die kognitive Verhaltenstherapie stützt sich auf eine wissenschaftliche Vorgehensweise und auf erprobte Interventionen, d. h. es wird für jede psychische Störung ein spezifisches Vorgehen entwickelt.

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