Kosten und Kostenübernahme
Kosten
Psychotherapeutische Leistungen werden bei Privatversicherten, Mitgliedern der Heilfürsorge (Bundespolizei, Bundeswehr) und beihilfeberechtigen Personen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz abgerechnet. Die Kosten werden von den privaten Krankenkassen, der Heilfürsorge und der Beihilfe in der Regel übernommen. Oftmals werden hierbei die Kosten nur für eine bestimme Anzahl von Sitzungen übernommen.
Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,1-fach bis 3,5-fach bzw. 135,53 Euro bis 153 Euro) den zumeist erstatteten 2,3-fachen Satz (100,55 Euro) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder Heilfürsorge ab. Sätze, die über der Grenze der Erstattung der privaten Krankenkassen oder der Beihilfe und Heilfürsorge liegen, müssen privat getragen werden.
Ich verfüge über keinen kassenärztlichen Versorgungsauftrag und kann daher nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Kostenübernahme
Bitte informieren Sie sich vor unserem Erstgespräch über die Konditionen zur Übernahme von ambulanter Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie). Zu Beginn werden meist 5 probatorische Sitzungen, den sogenannten Probesitzungen, von der privaten Krankenkasse, der Beihilfe und der Heilfürsorge übernommen. Diese probatorischen Sitzungen dienen einem Prüfen der Passung zwischen Klient:in und Therapeut:in, der Durchführung von Diagnostik, der Anamnese- und Indikationserhebung sowie einer Auftragsklärung. Zudem helfen diese Sitzungen, alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln.
Private Krankenkasse
Die private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.
Für den privaten Versicherer ist es entscheidend, dass eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ vorliegt. Dazu wird nach den ersten probatorischen Sitzungen ein Bericht für einen Gutachter erstellt. Dieser unabhängige und schweigepflichtige Gutachter entscheidet dann, ob eine psychische Störung vorliegt und die private Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung übernimmt.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit sie die Kosten für die Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden, sodass im Rahmen der Probatorik zeitnah ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden kann.
Meist reicht zu dieser Abklärung eine telefonische Rücksprache mit Ihrer/ Ihrem Sachbearbeiter:in, um die folgenden Informationen einzuholen:
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Ist die Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten ohne gesetzliche Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
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Werden probatorische Sitzungen erstattet und wenn ja, wie viele?
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Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung und welcher Satz wird erstattet?
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Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt ihr Versicherer die Kosten dafür?
Beihilfe
Nachdem wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen und eine Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen. Neben den probatorischen Sitzungen werden ebenso die Kosten für die Erstellung der Anamnese und die Kosten für den Bericht an den Gutachter übernommen. Bitte fordern Sie vor unserem Erstgespräch die relevanten Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle an.
Mit Ausnahme einer 10 Sitzungen umfassenden Kurzzeit-Verhaltenstherapie ist die Therapie gutachterpflichtig. Somit wird innerhalb unserer anfänglichen Phase der Probatorik eine Untersuchung bei einem Konsiliararzt/ einer Konsiliarärztin (z.B. Hausarzt, Hausärztin) nötig, denn der Beantragung der Psychotherapie muss als Teil des Antrags eine Bestätigung eines Arztes beigefügt werden, dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist. Dieser ärztliche Bericht nennt sich Konsiliarbericht, den Sie mir während der probatorischen Sitzungen gemeinsam mit den von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle angeforderten Unterlagen aushändigen, damit ich als Therapeutin die Therapie beantragen kann.
Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten sowie Angehörige der Bundeswehr.
Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie dürfen aber auch per Überweisung des Truppenarztes bei einem/ einer niedergelassenen Psychotherapeut:in die Therapie durchführen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit.
Zusammenfassend ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei, sodass die Kosten übernommen werden. Nachdem wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit fünf Probesitzungen durchzuführen. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Truppenärztin / Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt sowie welche Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie nötig sind. Eine Überweisung von Ihrem dienstlichen Arzt/ Ihrer dienstlichen Ärztin ist ebenfalls notwendig.
Selbstzahler
Mögliche Gründe für eine Psychotherapie als Selbstzahler:in können das Umgehen möglicher Nachteile im Rahmen des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer zukünftigen Verbeamtung sein. Aus der Diskretion und Entfall von Diagnosen in jeglichem Dokumentationssystem ergibt sich auch der Vorteil des Ablaufs der Therapie ohne Auflagen. Kontaktieren Sie mich gerne, um einen zeitnahen Termin zu einem Erstgespräch zu vereinbaren.
Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.
Gebührensatz
Ob der 3,0-fache oder 3,5-fache Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) für meine Leistungen abgerechnet wird, hängt von bestimmten Faktoren ab.
Meine Leistungen werden hierbei mindestens nach dem 3,1-fachen Satz berechnet, sodass eine mögliche Differenz nach Abzug der Erstattung der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe und Heilfürsorge privat getragen wird.
50 Minuten kognitive Verhaltenstherapie à 3,1-fachem Satz (GOÄ/ GOP): 135,53 Euro
50 Minuten kognitive Verhaltenstherapie à 3,5-fachem Satz (GOÄ/ GOP): 153 Euro
Psychologische Beratung
Hierzu zählen Beratunsangebote in Lebenskrisen sowie Coachingangebote. Honorar auf Anfrage. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Für genauere Informationen siehe hier.