Kosten und Kostenübernahme
Kosten für Psychotherapie - Privat, gesetzlich und Selbstzahler
Die Kosten für eine Psychotherapie in Deutschland unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus.
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin rechne ich:
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bei Privatversicherten (PKV), Beihilfe und Selbstzahler:innen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP)
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bei gesetzlich Versicherten (GKV) nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
ab.
Für eine Verhaltenstherapie werden von den Krankenkassen in der Regel zunächst 12+12 (Kurzzeittherapie) oder 60 Stunden (Langzeittherapie) bewilligt.
Im Folgenden finden Sie eine transparente Übersicht über die Kosten für Einzeltherapie, Gruppentherapie und psychologische Beratung.
Einzeltherapie Privatversicherte
Für wen:
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Angehörige der Heilfürsorge (z. B. Bundeswehr, Polizei)
Abrechnung:
GOP / GOÄ
Beispielhafte Kosten für eine 50-minütige Sitzung (Verhaltenstherapie):
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Kurzzeit- Verhaltenstherapie (Ziffer 812a) + psychischer Befund (Ziffer 801a)
→ 2,3-fach / 2,3-fach: 167,58 €
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Langzeit- Verhaltenstherapie (Ziffer 870) + psychischer Befund (Ziffer 801a)
→ 3,1-fach / 2,3-fach: 169,05 € -
Langzeit-Verhaltenstherapie (Ziffer 870) + psychischer Befund (Ziffer 801a)
→ 3,5-fach / 2,3-fach: 186,52 €
Wichtige Hinweise zu den Kosten:
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Je nach Versicherungstarif können Eigenanteile entstehen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung.
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Seit dem 01.07.2024 wird zusätzlich pro Sitzung der psychische Befund (Ziffer 801a) berechnet.
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Der Steigerungssatz (2,3–3,5-fach) richtet sich nach Aufwand, Komplexität und Behandlungsintensität.
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Mein Sitzungshonorar wird hierbei mindestens nach dem 3,1-fachen Satz berechnet, sodass eine mögliche Differenz nach Abzug der Erstattung der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe und Heilfürsorge privat getragen wird.
Einzeltherapie
Selbstzahler
Für wen sinnvoll:
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Wenn Sie unabhängig von Krankenkassenleistungen bleiben möchten
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Bei sensiblen beruflichen Kontexten (z. B. Verbeamtung, Berufsunfähigkeitsversicherung)
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Wenn Sie besonderen Wert auf Diskretion und Flexibilität legen
Abrechnung:
GOP / GOÄ (entspricht den Honoraren für Privatversicherte)
Beispielhafte Kosten für eine 50-minütige Sitzung (Verhaltenstherapie):
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Verhaltenstherapie (Ziffer 870) + psychischer Befund (Ziffer 801a)
→ 3,1-fach / 2,3-fach: 169,05 €
Ihre Vorteile:
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Mehr Diskretion: keine Weitergabe von Diagnosen an Dritte (relevant bei beispielsweise anstehender Verbeamtung oder Abschluss von Versicherungen)
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Weniger Bürokratie durch Wegfall von Antragsverfahren
Hinweis:
Die Kosten tragen Sie selbst. In vielen Fällen können diese steuerlich geltend gemacht werden.
Gruppentherapie
Für wen:
Gesetzlich Versicherte (GKV), Privatversicherte (PKV), Heilfürsorgeberechtigte sowie Selbstzahler:innen
Schwerpunkt:
Schwangere und Mütter
Abrechnung:
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GKV: EBM
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PKV / Heilfürsorge / Selbstzahler: GOP / GOÄ (Ziffer 812a + Ziffer 801a)
→ 2,3-fach / 2,3-fach: 167,58 € à 100 Minuten
Besonderheiten & Vorteile:
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Die Kosten werden in der Regel vollständig von den Krankenkassen übernommen
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Voraussetzung ist die formale Beantragung und Genehmigung der Therapie
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Entlastender Austausch mit Frauen in ähnlichen Lebenssituationen
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Neue Perspektiven durch gegenseitige Unterstützung
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Geschützter Rahmen für Themen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft
psychologische Beratung
Für wen:
Selbstzahler
Abrechnung:
GOP / GOÄ (analog zur Einzeltherapie)
Angebot:
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Unterstützung in belastenden Lebenssituationen
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Persönliche Begleitung und Weiterentwicklung
Besonderheiten:
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Keine Diagnosestellung
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Niedrigschwellig und flexibel
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Keine Kostenübernahme durch Krankenkassen
Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch und lassen Sie uns Ihre Fragen zum Ablauf oder passender psychotherapeutischer Leistung persönlich klären.


